Unsere Steuerberatung geht über die klassische Buchführung hinaus. Sie umfasst die steuerliche Gestaltung Ihres Unternehmens, betrachtet das Wachsen, platziert Investitionen und steuert die Vermögenslage.
Es ist unser Anliegen, mit Ihnen langfristig, fachkundig und strategisch zusammen zu arbeiten.

Geben Sie Ihre steuerrechtlichen Belange vertrauensvoll in unsere Hände und
profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Expertise.

UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM

  • Steuerberatung
  • Gestaltungsberatung
  • Betreuung von Prüfungen
  • Abwehrberatung
  • Grunderwerbsteuer-Beratung
  • Jahresabschlüsse
  • Handels- und Steuerbilanzen
  • Einnahme-Überschussrechnungen
  • Betriebliche und private Steuererklärungen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnabrechnung
  • Unternehmensberatung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Unternehmenskauf /-verkauf
  • Unternehmensnachfolge
  • Investitionsplanung
  • Betreuung von Baugruppen

Steuerberatung: Die Gestaltung Ihres finanziellen Erfolgs

Wir gehen bei Steuerberatung über eine klassische Buchführung weit hinaus und betreuen Sie in der komplexen steuerlichen Gestaltung Ihres Unternehmens. Das deutsche Steuerrecht beinhaltet eine Vielzahl an Steuerarten und Erhebungsformen. Wir kennen uns in dieser Vielzahl der Sachverhalte und Regelungen aus.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer individuellen Anliegen und dem Ausschöpfen steuerrechtlicher Vorteile unter optimaler Wahrung Ihrer persönlichen Interessen. Um Sie als Mandanten stets aktuell und umsichtig zu beraten, nehmen wir regelmäßig an Fachtagungen und Weiterbildungen teil.

Sie sind hier: https://kanzlei-bossin.de/steuer/steuerberatung/

Gestaltungsberatung: Mit uns richten Sie Ihr Vermögen strategisch aus

Betriebliche oder private Grundsatzentscheidungen zeichnen sich durch eine besonders große Tragweite aus, deren Bedeutung und Ausmaß gerade unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte häufig noch zunimmt. Um diese Aspekte in einer strategischen Entscheidung umsichtig zu berücksichtigen, beraten wir Sie objektiv. Wir begleiten Sie von der Ausarbeitung der Ziele bis zu deren Verwirklichung, beraten zur Gestaltung, führen Steuerbelastungsvergleiche durch und erarbeiten die jeweils optimale Lösung. Bei Umstellungen im laufenden Geschäftsbetrieb (bspw. auf den Gebieten der Umsatzsteuer,  Grunderwerbsteuer oder Lohnsteuer) als auch bei strategisch langfristigen Entscheidungen (bspw. Umstrukturierungen oder vorweggenommene Erbfolge) betreuen wir Sie strategisch, fachkundig und mit hoher Kompetenz.

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Betreuung von Prüfungen: Durch uns werden Sie optimal begleitet

Eine Betriebsprüfung ist für jeden Unternehmer eine enorm zeitliche und auch nervliche Belastung. Unsere Kanzlei übernimmt für Sie als Mandanten die Betreuung der Betriebsprüfung in vollem Umfang, das heißt, von der Prüfungsanordnung bis zur Schlussbesprechung. Neben der fachlichen Kompetenz sind in diesem Zusammenhang Erfahrung und korrekte Verhandlungsführung wichtig.

Durch unsere langjährige Expertise in der Begleitung unserer Mandanten bei Betriebsprüfungen stellen wir sicher, dass Ihre steuerlichen Interessen bestmöglich gewahrt werden. Wir kennen die Abläufe und Mechanismen in der Finanzverwaltung und können die steuerlichen Interessen unserer Mandanten bestmöglich vertreten. Im Zuge der Prüfung erzielen wir für Sie ein optimales Ergebnis.

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Abwehrberatung: Wir sichern Ihre steuerlichen Rechte

Wir bieten Ihnen Abwehrberatung aus steuerlicher und rechtlicher Sicht an. Professionell und mit fundierter Sachkenntnis setzen wir uns für die Wahrung Ihrer Interessen ein. Fallabhängig ergreifen wir vorbeugende Maßnahmen, entwickeln Strategien zur Lösung Ihrer Problemstellungen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen auf außergerichtlichem bzw. gerichtlichem Wege.

Auch die Abwehr von Vollstreckungs- oder sonstigen Zwangsmaßnahmen sind Teil unserer Leistungen. Nutzen Sie unseren neutralen Blick, die Fachkompetenz und kommen Sie nicht zu spät. Mitunter lassen sich Vorgänge noch gestalten. Für Sie und Ihre Anliegen machen wir uns stark.

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Grunderwerbsteuer-Beratung: Achtung vor den Forderungen des Fiskus

In vielen Bundesländern wurde die Grunderwerbsteuer in den letzten Jahren mehrfach angehoben. Denn die Finanzverwaltung hat die Bedeutung der Grunderwerbsteuer erkannt und sie als Steuerquelle ausgemacht. Grundstücktransfers werden unmittelbar oder mittelbar nach einem Transfer einer intensivierten Überprüfung unterzogen. Profitieren Sie von unserer fundierten Kompetenz und großen Erfahrung auf diesem Gebiet.

Die genaue Kenntnis der Wirkungsweise der Grunderwerbsteuer gerade bei Umstrukturierungen, Gesellschafterwechsel bei grundbesitzhaltenden Personengesellschaften, Übertragungen von Grundstücken in Mitunternehmerschaften und insbesondere auch bei Projekten von Baugruppen ist dabei von großer Bedeutung.

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Jahresabschlüsse: Die Auswertung für strategische Entscheidungen

Der Jahresabschluss stellt den Schlusspunkt des vergangenen Wirtschaftsjahres und die Zusammenfassung des Betriebsergebnisses dar. Er wird zeitgerecht erstellt und ist dadurch aussagekräftig. Gleichgültig, ob die Buchführung durch Sie selbst oder durch uns erstellt wurde, wir führen die Jahresabschlussarbeiten durch und erstellen die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls den Anhang. Zu jeder Abschlusserstellung gehört ein ausführliches Analyse- und Beratungsgespräch. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und unsere aussagekräftigen Erläuterungen unterstützen Sie bei der Auswertung Ihres Zahlenwerks.
Als Nutzen erhalten Sie Perspektiven und Optionen für die Jahresplanung und für das Führen Ihres Unternehmens. Wir zeigen Ihnen, wo durch die intelligente Ausnutzung von Wahlrechten in der Handelsbilanz ein besseres Rating und damit bessere Kreditkonditionen möglich sein können.
Ebenso unterstützen wir Sie, wenn Sie es wünschen, bei der Präsentation vor Banken oder Gesellschafterversammlungen. Wohl strukturierte und überzeugende Ergebnisse sind dabei von erheblichem Vorteil – Banken erwarten solide Jahresabschlüsse auf hohem Niveau.

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Handels- und Steuerbilanzen: Mit uns bekommen Sie beides

Zwischenzeitlich hat sich das Steuerrecht immer weiter vom Handelsrecht fort entwickelt. Steuerrechtliche Vorschriften verbieten bestimmte handelsrechtlich zulässige Bilanzansätze bzw. Bewertungsmethoden. Dies hat zur Folge, dass zusätzlich zu der Handelsbilanz immer häufiger eine Steuerbilanz erstellt oder wenigstens das steuerliche Ergebnis vom Handelsbilanzergebnis abgeleitet werden muss.
Wir besprechen mit Ihnen als Mandanten, ob für Sie die Erstellung einer zweiten Bilanz, also der Steuerbilanz, notwendig ist und weisen auf Gestaltungsspielräume hin. Natürlich übernehmen wir für Sie die Übermittlung der Handelsbilanz an den elektronischen Bundesanzeiger und die Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung.

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Einnahme-Überschussrechnungen: Zufluss minus Abfluss

Für unsere nicht bilanzierenden Mandanten gestalten wir den Jahresabschluss in Form der klassischen Einnahme-Überschussrechnung.
Dabei nutzen wir kenntnisreich die wenigen Gestaltungsspielräume dieses Abschlusses.
Vor der Abgabe des Abschlusses beim Finanzamt werten wir diesen mit Ihnen aus und gleichen zukünftige Investitionen und Einnahmeerwartungen ab, um ein optimales Ergebnis zu erreichen. Ggf. kann es im Zusammenhang starker Schwankungen in der Steuerlast sinnvoll sein, eine Bilanz zu erstellen. Qualität und Aussagekraft dieses Abschlusses sind das oberste Gebot. Mit diesen Unterlagen sind Sie gegenüber Ihrer Hausbank und Investoren voll aussagefähig.

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Steuererklärungen: Hier kommt alles zusammen

Wir unterstützen Sie sachkundig, mit Augenmaß und unter bestmöglicher Wahrung Ihrer Interessen bei der Erstellung Ihrer betrieblichen oder privaten Steuererklärungen. Vertrauen Sie dabei auf unsere langjährige Erfahrung: Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und Gestaltungsspielräume erstellen wir für Ihre Kapital- oder Personengesellschaft oder für Sie als Person die Steuererklärungen. Unsere Kompetenzen erläutert die folgende Aufstellung.

Betriebliche Steuererklärungen:
– Körperschaftsteuererklärungen
– Gewerbesteuererklärungen
– Umsatzsteuererklärungen
– sonstige betriebliche Steuererklärungen
– Fristverlängerungs- und Stundungsanträge
– Kommunikation mit dem Finanzamt
– Anpassungen der Steuervorauszahlungen
– Prüfung der Steuerbescheide
– Rechtsbehelfsverfahren gegen unrichtige Verwaltungsakte

Private Steuererklärungen:
– Einkommensteuererklärung
– Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellungen
– Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen
– Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
– Fristverlängerungs- und Stundungsanträge
– Kommunikation mit dem Finanzamt
– Anpassungen der Steuervorauszahlungen
– Prüfung der Steuerbescheide
– Rechtsbehelfsverfahren gegen unrichtige Verwaltungsakte

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Finanzbuchhaltung: Wichtig für Ihre unterjährige Unternehmenssteuerung

Unkompliziert, zuverlässig und schnell: Das sind die Attribute, an denen sich unsere zeitgemäße Buchführung misst. Eine akkurate und aussagekräftige Finanzbuchhaltung, also eine Bezifferung relevanter unternehmensbezogener Vorgänge, bildet hierbei die Grundlage und ist Basis für die zu erstellenden Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Die Finanzbuchhaltung kann Ihre Verhandlungsposition in Gesprächen mit Ihrer Bank und damit Ihre Bewertung maßgeblich beeinflussen.

Individuell aufbereitete Buchhaltungszahlen bzw. Auswertungen aus der individuell eingerichteten Kostenrechnung helfen Ihnen, Ihr Unternehmen zu steuern und Ihre gesetzten und erreichten Ziele zu überprüfen. So kann Handlungsbedarf früh erkannt und notwendige Maßnahmen schnell umgesetzt werden. Dazu erstellen wir Ihnen gerne individuelle Auswertungen, die genau die Zahlen liefern, die Sie schon immer von Ihrer Buchhaltung haben wollten.

Der Umfang der Zusammenarbeit ist dabei sehr flexibel. Wir haben die Programme und Tools, um von Ihnen vorab erfasste oder elektronisch erzeugte Daten aus verschiedenen Systemen zu übernehmen. Bankdaten und Belege können wir elektronisch einlesen und weiterverarbeiten und Auswertungen zur individuellen Weiterverarbeitung elektronisch zur Verfügung stellen. Das spart Zeit und Geld, da jeder Datensatz nur einmal erfasst werden muss.

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Lohnbuchhaltung: Der Service, der Ihnen Zeit und Geld spart

Wir erstellen die Lohn- und Gehaltsabrechnungen und berechnen Steuern und Abgaben für alle Mitarbeiter. Diese melden wir den zuständigen Stellen und informieren Sie als Mandanten rechtzeitig über die erforderlichen Zahlungen. Als Kanzlei unterstützen wir Sie qualifiziert in allen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen und entlasten Sie damit weitgehend von den Aufgaben der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Um die Kostenbelastung für Sie als Arbeitgeber möglichst gering zu halten und die Nettoauszahlung für Ihren Arbeitnehmer so hoch wie möglich zu gestalten, beraten wir Sie und helfen, die Zusammensetzung des Personalaufwands optimal und kostengünstig zu gestalten. Das beinhaltet die Betrachtung aller steuerfreien, sozialversicherungsfreien und steuerbegünstigten Bestandteile. Ebenso unterstützen wir Sie bei arbeitsrechtlichen Fragen, dazu gehören die Gestaltung von Verträgen, Lohn- und Gehaltsfragen und Fragen des Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts.

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Unternehmensberatung: Das Prüfen und Stützen wichtiger Entscheidungen

Unsere Unternehmensberatung zielt darauf ab, mit Ihnen gemeinsam das Werden und Wirken Ihres Betriebes in all den Phasen zu begleiten. Führung eines Unternehmens bedeutet, gesteckte Ziele mit Herzblut zu verfolgen, Kunden und Geschäftspartnern ein verlässlicher Partner zu sein sowie das eigene Team strategisch zu positionieren.

Wir unterstützen Sie, die Potentiale und Risiken Ihrer Planungen auszuloten und ganzheitliche Lösungen zur erfolgreichen Betriebsführung bzw. zum jeweiligen Themenfeld zu entwickeln.

Sie erhalten von uns fachkundige Beratung für die Gründung, den Auf- und Ausbau oder zum Verkauf. Von Finanzkonzeption, über Businessplanung bis hin zu Fördermitteln und Zuschüssen begleiten wir Sie. Auch Kosteneinsparung und Krisenmanagement gehören dazu.

Unsere Unternehmensberatung beinhaltet je nach Anforderung die betriebswirtschaftliche Betrachtung, die Investitionsplanung, die Regelungen zur Unternehmensnachfolge sowie die Betreuung von Unternehmenskäufen und -verkäufen. Wir stehen Ihnen erfahren und kompetent zur Seite.

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Betriebswirtschaftliche Beratung: Wir planen mit Ihnen Zukunft

Unsere betriebswirtschaftliche Beratung eröffnet den Blick auf verborgene Potentiale und zeigt mögliche Gefahren auf. Auf Basis einer eingehenden Analyse Ihres Unternehmens unterstützen wir Sie auf den Gebieten der Unternehmensfinanzierung, der Planung von Investitionsrechnungen sowie der Optimierung Ihres Ratings bei Banken und Dienstleistern.
Eine betriebswirtschaftliche Beratung ist ein Navigationselement, das den erfolgreichen Kurs in Richtung Zukunft weist. Sie wird oft auch als Rettungsanker in Krisensituationen genutzt. Unternehmerische Ziele lassen sich zwar weit im Vorhinein definieren, ihre Umsetzung sowie die Chancen und Risiken dieser Ziele sollten Sie dennoch regelmäßig und während des laufenden Geschäfts prüfen. Unsere betriebswirtschaftliche Beratung setzt genau hier an.

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Unternehmenskauf und -verkauf: Mit uns weitreichend durchdacht

Es gibt wenige Entscheidungen, die gerade für mittelständische Betriebe von so großer Tragweite sind wie der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens, eines Unternehmensteils oder einer wesentlichen Beteiligung.
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Transaktion und helfen Ihnen, die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen bereits im Vorfeld vollumfänglich einzusehen und zu gestalten.

In wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Hinsicht begleiten wir Sie in allen Phasen des Handelns, etwa bei der Unternehmensbewertung, der Erarbeitung steuerlich sinnvoller Kauf-/Verkaufsmodelle, den Vertragsverhandlungen sowie der Durchsetzung Ihrer Rechte. Vertrauen Sie bei diesen weitreichenden Entscheidungen auf unsere Kompetenz und Expertise.

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Unternehmensnachfolge: Schon Heute an das Morgen denken

Unsere Kanzlei unterstützt Sie in der Planung einer Unternehmensnachfolge beziehungsweise einer Testamentsgestaltung unter Berücksichtigung verschiedener rechtlicher und steuerlicher Aspekte.
Die Gestaltung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge ist in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht äußerst facettenreich.

Wir gestalten bestmögliche Lösungen für Vermögensfragen von Unternehmern und
wohlhabenden Privatpersonen. Dabei sind erbschaftssteuerliche und ertragssteuerliche Belange sowie gesellschaftsrechtliche Aspekte zu beachten.

Auch Regelungen zur Unternehmensnachfolge – wie etwa Schenkungen, vorweggenommene Erbfolge oder die Einrichtung einer Stiftung – sind Bestandteil unsere Nachfolgeberatung. Wir unterstützen Sie gern mit Fachwissen und Erfahrung.

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Investitionsplanung: Das prüfen wir vorher für Sie

Hand in Hand mit Ihnen unterstützen wir Sie bei der betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Kalkulation einer geplanten Investition. Zum Beispiel gehören zur Anschaffung einer neuen Produktionsmaschine nicht nur Überlegungen zu Fabrikat und Modell, sondern auch zu Stellplatz, vor- und nachgelagerter Logistik, Mitarbeiterschulungen und vieles mehr.

Diese unternehmerische Investition soll bestehende Prozesse optimieren, erweitern oder neue Geschäftsfelder erschließen. Eine detaillierte Überprüfung der Zusammenhänge und Finanzierbarkeit ist komplex. Unser externer Standpunkt und unsere Erfahrungen in der Betreuung ähnlicher Sachverhalte helfen Ihnen, Ihr Projekt vor der Ausführung neutral zu prüfen.

Bei der Finanzierung überprüfen wir Ihre bereits eingeholten oder strategischen Finanzierungspläne und beraten Sie zu Laufzeiten, Refinanzierung und steuerlichen Regelungen. Bei Bankgesprächen stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.

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Betreuung von Baugruppen: Die Sicherung Ihrer steuerlichen Vorteile

Zur Schaffung von Wohneigentum sind Baugruppen oder Baugemeinschaften derzeit sehr beliebt. Diese erwerben und sanieren oder errichten erstmalig Objekte, bei denen die Angehörigen der Baugruppe Sondereigentum an „Ihrer“ Wohnung erhalten. Die auftretenden Fragen und Regelungen bei solchen Vorhaben sind sehr vielschichtig.

Wir betreuen Baugruppen u. a. bei den Themen Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Kostenverteilung, Beantragung der Denkmalbescheinigung etc. Gern beraten wir auch Ihre Baugruppe!

Sie sind hier: https://kanzlei-bossin.de/steuer/betreuung-von-baugruppen/