Für unsere nicht bilanzierenden Mandanten gestalten wir den Jahresabschluss in Form der klassischen Einnahme-Überschussrechnung.
Dabei nutzen wir kenntnisreich die wenigen Gestaltungsspielräume dieses Abschlusses.
Vor der Abgabe des Abschlusses beim Finanzamt werten wir diesen mit Ihnen aus und gleichen zukünftige Investitionen und Einnahmeerwartungen ab, um ein optimales Ergebnis zu erreichen. Ggf. kann es im Zusammenhang starker Schwankungen in der Steuerlast sinnvoll sein, eine Bilanz zu erstellen. Qualität und Aussagekraft dieses Abschlusses sind das oberste Gebot. Mit diesen Unterlagen sind Sie gegenüber Ihrer Hausbank und Investoren voll aussagefähig.