In unserer anwaltlichen Erstberatung erhalten Sie erste fachkundige Informationen, Einschätzungen und bereits konkrete Handlungsempfehlungen zu Ihrem Anliegen.
Diese Erstberatung hilft Ihnen, die rechtlichen Möglichkeiten zur Wahrung Ihrer Interessen einzuschätzen. Es werden die wesentlichen Gesichtspunkte Ihres Anliegens gewürdigt und abgewogen. Das Beratungsgespräch erleichtert Ihnen die Entscheidungsfindung und bewahrt Sie vor Fehlern.
Die Gebühren für die Erstberatung richten sich nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit und betragen in der Regel 226 Euro und werden im Falle einer Beauftragung in der besprochenen Angelegenheit angerechnet.