Ein unwirksames oder nicht sorgfältig erstelltes Testament kann weitreichende Folgen haben. Unsere Kanzlei bietet Ihnen im Vorfeld eine ganzheitliche Betrachtung der rechtlichen und steuerlichen Aspekte der Nachlassregelung. Im Nachgang, bei Testamentsanfechtungen oder Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft unterstützen wir Sie bei der Klärung der Angelegenheiten unter bestmöglicher Wahrung Ihrer Interessen.

Unsere Schwerpunkte im Erbrecht sind:

– Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
– Pflichtteilsrecht
– Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
– vorweggenommene Erbfolge
– Testamentsanfechtung
– Erbschafts- und Schenkungssteuer
– Unternehmensnachfolge
– Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht