Unsere Kanzlei Dr. Bossin und Partner berät und vertritt Sie kompetent in Belangen des Arbeitsrechts. Von der Prüfung und Ausgestaltung von Arbeitsverträgen bis zur Feststellung und Durchsetzung vertraglich und gesetzlich verankerter Ansprüche stehen wir Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern zur Seite.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber:
Zur optimalen Umsetzung Ihrer unternehmerischen Entscheidungen unterstützen wir Sie unter anderem in diesen Bereichen:
– befristete und unbefristete Arbeitsverträge
– Dienstwagenordnung
– Bonusvereinbarung
– Zielvereinbarung
– Abmahnung
– Kündigung einschließlich Änderungskündigung
– Arbeitszeugnisse
– Lösung innerbetrieblicher Konflikte mit und zwischen Mitarbeitern
– Problemstellungen im Betriebsverfassungsrecht sowie zum Betriebsrat
– Tarifrecht

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:
Zur Wahrung Ihrer Interessen und Rechte beraten und vertreten wir Sie in diesen Sachgebieten:
– Abmahnung
– Auflösungsverträge
– ausstehende Lohn- und Gehaltsansprüche
– Überstundenvergütungen
– Sondergratifikationen und Weihnachtsgeld
– Dienstwagenregelung
– Unfälle mit Dienstwagen und auf Dienstfahrten
– Mobbing am Arbeitsplatz
– Diskriminierung
– Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz
– Verstöße gegen den Arbeitsschutz
– Fragen zum Mutterschutz und Elternzeit
– Wahrung von Schwerbehindertenrechten
– Fragen zum Zeugnis
– Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und betrieblicher Übung